
Agri-Photovoltaik:
bessere Chancen für kleinere Anlagen
Gemeinsames Positionspapier
Berlin (ots|wro) - Der Deutsche Bauernverband (DBV), das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE und die Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl begrüßen vor dem Hintergrund der 2023 in Kraft tretenden EEG-Novelle in einem gemeinsamen Positionspapier die stärkere Förderung der Agri-Photovoltaik - kurz Agri-PV - im Erneu-erbare-Energien-Gesetz (EEG). Durch die Gesetzesnovelle ist es zukünftig möglich, im Rahmen der Regelausschreibungen des EEG eine Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erhalten. Um der noch jungen Technologie zum Durchbruch zu verhelfen, sei weiterhin eine zielgerichtetere Förderung hoch aufgeständerter Agri-PV und Vereinfachungen der Genehmigungsverfahren für den Bau von Agri-PV-Anlagen nötig.
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Das Potenzial der Technologie ist groß: Würden die in Deutschland bis 2030 geplan-ten Freiflächenanlagen von 80.000 Hektar zur Hälfte als hoch aufgeständerte Agri-PV errichtet, könnten damit im Durchschnitt circa 30.000 Terawattstunden Strom jährlich erzeugt werden. "Agri-PV kann zukünftig sicherlich ein wichtiger Baustein für die Energiewende werden. Viele Landwirtinnen und Landwirte sehen in Agri-PV eine gute Möglichkeit, erneuerbare Energien mit Landwirtschaft zu vereinen", sagt Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des DBV. Die Politik muss Rah-menbedingungen schaffen, die auch kleinere Agri-PV-Anlagen wirtschaftlich attrak-tiv machen und den Landwirtschaftsbetrieben ermöglichen, sie selbst zu
betreiben."
Der DBV, das Fraunhofer ISE und die Hochschule Kehl empfehlen daher, dass auch hoch aufgeständerte Agri-PV-Anlagen, die nach dem EEG nicht ausschreibungspflich-tig sind, eine Technologieprämie erhalten können. Vor der Ausschreibungspflicht befreit sind grundsätzlich Anlagen mit weniger als ein Megawatt Nennleistung, im Falle von Bürgerenergiegesellschaften liegt die Grenze sogar bei 6 Megawatt Nennleistung.
Insbesondere kleine Anlagen ermöglichen, dass Landwirtschaftsbetriebe selbst Eigentümer und Betreiber der Anlagen sein können. Die notwendigen Investi-tionen können von ihnen leichter gestemmt werden.
Ein weiteres Hindernis für die Ausschöpfung des vollen Potenzials von Agri-PV stellt die unklare Rechtslage in Bezug auf die Genehmigungsverfahren dar. "Da Agri-PV-Anlagen im Außenraum gebaut werden, ist in aller Regel die Aufstellung eines Be-bauungsplans durch die örtliche Kommune notwendig. Oft muss hierfür zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden. Diese Verfahren nehmen enorm viel Zeit in Anspruch und verzögen damit den Markthochlauf der Agri-PV", sagt Prof. Dr. Michael Frey, Professor für Rechts- und Kommunalwissenschaften an der Hochschule Kehl.
Um den Ausbau von Erneuerbaren Energien voranzubringen, empfehlen der DBV, das Fraunhofer ISE und die Hochschule Kehl, kleinere Anlagen, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang zum landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder der gar-tenbaulichen Erzeugung dienen, zu privilegieren. Diese Art von Anlagen ist für eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Betrieben attraktiv, um den schnellen Einstieg in Agri-PV zu realisieren.
Für große hoch aufgeständerte Agri-PV-Anlagen besteht im Rahmen der Regelaus-schreibungen des EEG zukünftig zusätzlich ein Anspruch auf eine Prämie in Höhe von 1,2 Cent pro Kilowattstunde, um die Mehrkosten für die aufwändigere Unterkon-struktion zu berücksichtigen. "Wir begrüßen eine spezielle Förderung hoch aufge-ständerter Anlagen, weil diese besondere Synergien versprechen, wie zum Beispiel Schutz vor Hagel, Starkregen oder auch zu viel Sonne", sagt Max Trommsdorff, Grup-penleiter Agri-Photovoltaik am Fraunhofer ISE. Zweifel bestehen jedoch an der Effi-zienz und Zielgenauigkeit einer fixen Prämie. "Die aktuell stark schwankenden Stahlpreise machen es praktisch unmöglich, die Mehrkosten für die Unterkonstruk-tion hoch aufgeständerter Anlagen exakt vorherzusagen. Nach unserer Einschätzung wären deshalb eigene Zuschlagsvolumina für hoch aufgeständerte Agri-PV geeigneter als eine fixe Prämie im Rahmen der EEG-Ausschreibungen." Dadurch könne eine Überförderung vermieden und ein nennenswerter Ausbau hoch aufgeständerter
Agri-PV-Anlagen sichergestellt werden.
In der im Januar 2023 in Kraft tretenden Novelle des EEG wurden in Deutschland bereits wichtige Rahmenbedingungen für den zukünftigen Markthochlauf der Agri-Photovoltaik auf den Weg gebracht. So ist es zukünftig möglich, im Rahmen der Re-gelausschreibungen des EEG eine Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erhalten. Gleichzeitig soll bezüglich der EU-Direktzahlungen ab 2023 ein gesetzlicher Anspruch auf 85 Prozent der flächenbe-zogenen Zahlungen bestehen. - Link zum Positionspapier