KBA wertet Thermofenster im Abgasskandal
als unzulässige Abschalteinrichtung

Lahr (ots|wro) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat es in mehreren Urteilen zum Diesel-Abgasskandal klar zum Ausdruck gebracht: Das sogenannte Thermo-fenster ist eine unzulässige Abschalteinrichtung. Und jetzt hat es auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in einem Schreiben an das Berliner Landgericht genauso formuliert: "... und wird als unzulässige Abschaltein-richtung bewertet." Im vorliegenden Verfahren geht
es um einen Mercedes B 180 CDI der Abgasnorm 5 mit 80 kW. Mercedes wird im Zusammenhang mit dem Abgasskandal auf Schadensersatz verklagt (Az.: 14 O 244/20).

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wertet die Äußerungen des KBA als wichtigen Durchbruch in der juristischen Aufarbeitung des Abgasskandals. Das Thermofenster, das die Abgasreinigung von Dieselmotoren über die Außentemperatur steuert und letztlich abschaltet, kommt in den meisten Dieseln aller Autobauer zum Einsatz. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Dieselfah-
rern zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Chancen auf Schadensersatz sind nach wie vor enorm.

Große Wende im Abgasskandal
steht durch EuGH kurz bevor

Jahrelang hat das KBA im Zusammenhang mit dem Thermofenster nur von "Konformitätsabweichungen"
in ihren Rückrufen gesprochen und nie die Abschalt-einrichtung als unzulässig bezeichnet. Hinter diesem Umdenken in der Behörde stecken jüngste Entwicklun-gen in der juristischen Aufarbeitung des Diesel-Abga-sskandals. Welche sind das?

  • Derzeit warten die meisten Gerichte - darunter auch der Bundesgerichtshof (BGH) - auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Der BGH setzte im Sommer 2022 ein VW-Verfahren aus. Dabei ging es um den Dieselmotor EA288 und im Mittelpunkt steht unter anderem auch das Thermofenster.
  • Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts Athanasios Rantos haben Verbraucher grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz, wenn in ihren Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen die Abgasreini-gung manipulieren. Der Anspruch gilt auch dann, wenn Vorsatz und Sittenwidrigkeit des Herstellers nicht nachzuweisen sind (Az. C 100/21). Damit widerspricht der Generalanwalt mit seinen Anträ-gen der bisherigen Rechtsprechung des BGH.
  • Bisher hat der Bundesgerichtshof die Messlatte für eine Verurteilung der Hersteller sehr hoch gehängt. Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung (§ 826 BGB) vorliegt. Nach der Ansicht des EuGH-Generalan-walts muss eine Sittenwidrigkeit nicht nachge-wiesen werden. Im EuGH-Fall geht es um einen Mercedes mit "Thermofenster".
  • Folgt der EuGH der Sichtweise des Generalanwalts, könnte eine neue Klagewelle auf die Autoindustrie zu rollen. Vor allem Fahrzeuge mit den Abschaltein-richtungen "Thermofenster" und "Kühlmittel-Soll-temperatur-Regelung" wären davon betroffen. Bei-de Manipulationstechniken kommen in den meisten Diesel-Fahrzeugen vor. Selbst das Software-Update zum VW-Skandalmotor EA189 soll ein Thermofen-ster sein. Auch Daimler, Fiat Chrysler, BMW und Opel sollen auf diese Manipulationsstrategien zu-rückgreifen, um die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten zu können. Im realen Straßen-betrieb wird dann die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Bürger beeinträchtigt.
  • Übrigens: In der Regel folgt der EuGH dem Votum des Generalanwalts. Mit einer Entscheidung wird Anfang 2023 gerechnet. Und dann müsste auch der BGH die Rechtsprechung des obersten europäischen Gerichts umsetzen.


Kraftfahrt-Bundesamt ändert Wording
im Abgasskandal

Die EuGH-Entscheidung steht zwar noch aus, aber das KBA hat aktuell das Wording geändert: Statt "Konfor-mitätsabweichung" heißt es jetzt im Zusammenhang mit dem Thermofenster "unzulässige Abschalteinrich-tung", also so wie im ersten Diesel-Abgasskandal von VW um den Motor EA189. Und da ist VW bekanntlich vor dem BGH verurteilt worden. Hier kurz die Eckda-ten zum vorliegenden Fall am Landgericht Berlin:

  • Streitgegenständlich ist ein Mercedes B 180 CDI mit 80 kW der Abgasnorm 5. Gegen das Fahrzeugmodell liegt ein verpflichtender Rückruf vor. Wer nicht daran teilnimmt, dem droht der Entzug der Betriebserlaubnis.
  • Das KBA stellt mit Schreiben vom 10. November 2022 klar, dass der Mercedes nicht mit dem geneh-migten Typ übereinstimmt. Die gesetzlichen Grenz-werte für Stickoxid und CO2 werden nicht einge-halten. Das gilt auch für den vom Hersteller an-gegebene Spritverbrauch.
  • Darüber hinaus hat die Behörde ein sogenanntes Thermofenster festgestellt, das die Abgasreinigung temperaturabhängig steuert. Das KBA moniert,
    dass die Abgasreinigung bei normalem Betrieb aus-geschalten wird. Das Emissionskontrollsystem ar-beitet nicht mehr wirksam und der Stickoxidaus-stoß steigt an. Dies "wird als unzulässige Abschalt-einrichtung bewertet". Der Hersteller habe das Thermofenster weder hinreichend gerechtfertigt noch seine Zulässigkeit begründet. Auch das The-ma Motorschutz spielte keine Rolle.
  • Das KBA begründet in dem Schreiben seine geän-derte Ansicht mit verschiedenen Urteilen des EuGH zum Thermofenster und Abschalteinrichtungen. Mercedes habe im Verfahren zur Typgenehmigung keine konkreten Angaben zur Funktionsweise der Abgasreinigung vorgetragen.

Dr. Stoll & Sauer rät: Verbraucher sollten jetzt klagen

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist der Dieselskandal noch nicht zu Ende. Die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz sind durch das KBA-Schreiben und letztlich auch durch die Enthüllungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) enorm gestiegen. Die von der DUH enthüllten Dokumente des Automobilzulieferers Bosch machen klar, dass die am Abgasskandal beteiligten Automobilhersteller vorsätzlich gehandelt haben. Und gerade das vorsätzliche sittenwidrige Handeln ist für den Bundesgerichtshof bei Verurteilungen von VW wichtig gewesen. Jetzt kommt ans Tageslicht, dass wohl die ganze Branche den Einbau von Abschaltein-richtungen von langer Hand geplant und von Bosch so-gar auf die Gesetzeswidrigkeiten hingewiesen wurden. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Ge-schädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen käm-pfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und  Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzei-tig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen
nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kosten-freien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Dr. Stoll & Sauer gehört zu führenden Kanzleien
im Abgasskandal

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesell-schaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht.
Mit der Expertise von 37 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten
den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, So-zial-, Wohn-, Wohneigentums-, Verkehrs- und Verwal-tungsrecht. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezial-gesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Bereits gegen VW war Dr. Stoll & Sauer erfolgreich. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.