Immerce GmbH


Google Fonts und Datenschutz

Die richtige Einbindung
von Schriftarten

Immenstadt/Amberg (prnews|wro) - Seit 2010 exi-stieren Google Web-Fonts. Dies sind diverse Schrift-arten, die durch den Tech-Giganten aus den USA bereitgestellt werden und kostenlos genutzt werden können. Der Vorteil ist, dass die Schriften eben kos-tenfrei in Websites integriert werden können und dabei auf allen Endgeräten dargestellt werden kön-nen. Denn dies ist der Zweck dieses Konzeptes von Google: Eine einheitliche Darstellung von Schriften, die den Prozess des Designens enorm erleichtert. Inzwischen zählen die, weit über 1000, Fonts zu den meistgenutzten Schriftarten.

Wie so häufig hat ein solch gewaltiger Vorteil auch Nachteile, die auf den ersten Blick nicht unbedingt erkennbar sind. Denn die Nutzung von Google Fonts sind nicht im Sinne des Datenschutzes.

Was bezweckt Google?

Um zum Kernproblem von Google Fonts mit der DSGVO zu gelangen, sollte man sich zunächst bewusst ma-chen, warum Google die Web-Fonts überhaupt ins Leben gerufen hat. Denn ein Konzern wie Google stellt solche Features nicht aus reiner Nächstenliebe zur Verfügung. In aller Regel geht es um Gewinnmaximie-rung und dem Erringen von Markteinteilen, also dem Überbieten und Verdrängen von Konkurrenten.
Zum einen möchte das kalifornische Unternehmen na-türlich, dass die Google-Suche optimiert wird. Denn früher wurden als alternative Schriftarten Bilder ge-nutzt, die sich jedoch als Datei nicht förderlich auf die Suche ausgewirkt haben, denn die Ladenzeit spielt eine große Rolle für Websites. Je mehr Menschen Google nutzen möchten, desto mehr Geld verdient
der Konzern. Sind die Ladezeiten geringer, ist Google automatisch attraktiver.
Ein weiterer Grund, mit dem auch ein, gesamtheitlich betrachtet, gewaltiger Nachteil einhergeht, ist natür-lich das Sammeln von Daten. Denn nichts ist heutzu-tage so wertvoll wie Daten. Wer sie besitzt und auf ihrer Basis agiert, beherrscht den Markt. Dass Google selbst Daten sammelt, mag der ein- oder andere mehr- oder weniger schlimm finden. Doch der Hinter-grund nach der Frage, ob Google Fonts DSGVO-konform sind, ist ein ganz anderer.

Bild: Immerce GmbH

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Google Fonts und die DSGVO

Google Fonts und Datenschutz stehen auf einem anderen Blatt.
Ein Urteil des Landgerichtes München aus dem Januar 2022 begründet, dass die dynamische Verwendung von Google Fonts nicht DSGVO-konform ist, da der Einsatz der Schriftarten auch möglich ist, ohne eine Verbin-dung der Besucher einer Website zu Google Servern.
Hintergrund ist zudem, dass nach dem Schrems-II--Ur-teil vom 16.07.2020 keine personenbezogenen Daten mehr, ohne Einwilligung der Betroffenen, mittelbar über amerikanische Server laufen dürfen. Im Klartext bedeutet das, wer Google Fonts auf seiner Website integrieren möchte, muss die Einwilligung der Besu-cher dafür einholen.
Konsequenz ist, dass Website-Betreiber nicht mehr, ohne Weiteres, auf die Google Fonts API zurückgreifen können, um die eigene Page ansehnlicher zu gestal-ten. Zwar verneint Google die weitergehende Spei-cherung von Daten, das Landgericht sieht dennoch eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten bei dyna-mischer Nutzung der Web-Fonts.

Wie Google Fonts DSGVO-konform nutzen?

Wie können die Google Fonts also DSGVO-konform genutzt werden?

Zunächst einmal muss zwischen statischer und dynamischer Einbindung der Fonts unterschieden werden.

Dynamische Einbindung

Kritischer Punkt ist die Sendung personenbezoge-ner Daten, wie dynamische IP-Adressen, an Drittl-änder, in diesem Fall die USA. Wird die dynamische Variante verwendet, so ist diese unkomplizierter, aber eben